Wichtige News zur Altersversorgung

Absenkung des Garantiezinses!

Am 01.01.2017 wurde der garantierte Rechnungszins von staatlicher Seite in der klassischen Lebens- und Rentenversicherung gesenkt.

  • Als Reaktion auf die langandauernde Niedrigzinsphase
  • Von 1,25 % auf 0,90 % für Neuverträge ab 01.01.2017 (alle bestehenden Verträge behalten ihren Garantiezins)
  • Verbindlich für alle Versicherer

Wer bereits einen Vertrag hat, muss nichts befürchten. Für vor dem Jahr 2000 abge­schlossene Verträge liegt der Garan­tiezins zum Beispiel noch bei 4,0 Prozent.  An ihren alten Zusagen dürfen die Versicherer nicht rütteln. Auf Altverträge hat eine künftige Senkung daher keinen Einfluss.

Der garan­tierte Teil ist bei einer klassischen Lebens- oder Renten­versicherung nur der eine Teil der Auszahlung. Der andere kommt aus Über­schüssen. Die tatsäch­lich laufende Verzinsung liegt laut der Rating­agentur Assekurata im Branchen­schnitt aktuell bei rund 2,60 Prozent.