Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten
Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2011 das neue Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verabschiedet. Das FPfZG ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine Verringerung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden ihre Angehörigen häuslich zu pflegen. So haben beispielsweise Vollzeitbeschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit während der Pflegephase zu halbieren. Ein Gehalt von 75% des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens wird weiter gezahlt, wobei das Bruttoeinkommen keiner Begrenzung unterliegt. Zum Ausgleich müssen sie nach der Familienpflegezeit, also spätestens nach 24 Monaten, wieder voll arbeiten, erhalten jedoch weiterhin nur 75% des Gehalts, bis das durch den Entgeltvorschuss mit einem negativen Saldo belastete Wertguthaben wieder ausgeglichen ist. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gewährt den Arbeitgebern über diesen Aufstockungsbetrag ein zinsloses Darlehen.
BNP Paribas Cardif, die internationale Versicherungsgesellschaft der europäischen Bankengruppe BNP Paribas ist seit Jahresbeginn Versicherungspartner des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Sie bietet einen Gruppenvertrag für die Familienpflegezeitversicherung, die im Rahmen des neuen Gesetzes Pflicht ist. Diese Pflichtversicherung müssen alle abschließen, die die Familienpflegezeit nutzen. Mit der Familienpflegezeitversicherung verpflichtet sich BNP Paribas Cardif, im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Einmalleistung in der Höhe zu erbringen, in der das Wertguthaben infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichen ist. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei sowohl die Pflegezeit selbst als auch die Zeit der Nachpflegephase bis zum vollständigen Ausgleich des Wertguthabenkontos.Durch den Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mit BNP Paribas Cardif hat das BAFzA einen Zugang für die Beschäftigten ermöglicht, die dem Vertrag nur beitreten müssen. Der Beitrag von 1,99% gerechnet auf den monatlichen Förderungsbetrag ist über die gesamte Versicherungsdauer zu entrichten.