Wichtige News zur Altersversorgung
Absenkung des Garantiezinses!
Ab 01.01.2012 wird der garantierte Rechnungszins von staatlicher Seite in der klassischen Lebens- und Rentenversicherung gesenkt.
- Als Reaktion auf die langandauernde Niedrigzinsphase
- Von 2,25 % auf 1,75 % für Neuverträge ab 01.01.2012 (alle bestehenden Verträge behalten ihren Garantiezins)
- Verbindlich für alle Versicherer
Die Folge: Änderung für steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge ab dem 01.01.2012!
Im Zuge der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Regelrenteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren erhöht sich ab dem 01.01.2012 auch für Neuverträge der steuerlich geförderten Altersvorsorge das Mindestendalter für den frühesten Rentenbeginn.
Für Neuverträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, ändert sich folgendes:
Bei Riesterverträgen
erhöht sich der früheste Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre
Bei der Rüruprente
erhöht sich der früheste Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre
Bei der betrieblichen Altersversorgung
erhöht sich der früheste Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre
Bei Lebensversicherungen/Rentenversicherungen
für Nutzung der steuerlichen Begünstigung der hälftigen Besteuerung der Erträge bei Kapitalauszahlungen mind. 12 Jahre Laufzeit und Alter bei Ablauf mind. von 60 auf 62 Jahre
Einführung von Uni-Sex Tarifen für Männer (Entscheidung des eupopäischen Gerichtshofs)
Dies führt dazu, dass Männer zukünftig wesentlich niedrigere Renten erhalten als bei aktuellen Tarifen.
