Neben Leitungswasserschäden zählen Schäden durch Stürme (und Naturgefahren) zu den häufigsten Schadenursachen hierzulande. Doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm bezeichnet. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird bei einem Sturm die Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) vorausgesetzt.
Was ist nun mit den Gartenmöbeln oder dem teuren Grill, die nach dem Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie dies versichert ist? Wenn Sie dabei an die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung gedacht haben, liegen Sie schon einmal gar nicht so falsch. Hierbei gilt es allerdings Punkte zu beachten wie die Frage nach dem Versicherungsort (gewöhnlich Balkon, Terrasse), der Außenversicherung und – noch wichtiger – den Ausschlüssen. Generell muss man leider sagen, dass die Versicherer eine Reihe an Vorkehrungen getroffen haben, um nicht für Sturmschäden außerhalb von Gebäuden aufkommen zu müssen.
Über die Außenversicherung der Hausratversicherung besteht für Sturm- und Hagelschäden daher nämlich grundsätzlich ein Ausschluss außerhalb des Gebäudes, und auch im Rahmen der Sturmgefahr heißt es: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“Die Lösung sind einige Anbieter, die für solche Schäden im Rahmen der besonderen Bedingungen Deckung gewähren.
Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Oder besser noch: Lassen Sie uns gemeinsam reinschauen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihren Schutz individuell zu prüfen.